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BGH, 29.03.1994 - 4 StR 108/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nötigung - Subsidiarität - Bedrohung - Unerlaubtes Führen - Schußwaffe - Tat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- JR 1995, 168
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89
Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat
Auszug aus BGH, 29.03.1994 - 4 StR 108/94
Jedoch hat der Angeklagte nach den Urteilsfeststellungen bei der Nötigungshandlung den geladenen Revolver (Smith & Wesson Modell 292 Kaliber 44 Magnum) geführt und sich insoweit tateinheitlich mit Nötigung der unerlaubten Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische Selbstladekurzwaffe und des unerlaubten Führens einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 aa und b WaffG schuldig gemacht (vgl. BGHSt 36, 151).Auch insofern hat sich der Angeklagte tateinheitlich zur versuchten schweren räuberischen Erpressung der unerlaubten Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische Selbstladekurzwaffe und des unerlaubten Führens einer solchen schuldig gemacht (BGHSt 36, 151).
- BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98
Tatmehrheit zwischen unerlaubtem Erwerb und Ausüben der tatsächlichen Gewalt über …
Demgemäß hat der 4. Strafsenat (JR 1995, 168 f. m. Anm. Erb) bereits verschiedene Taten im prozessualen Sinn angenommen, wenn unerlaubter Erwerb und Führen bei Überprüfung der Waffe im Wald sowie Führen bei und nach einem Banküberfall zu beurteilen sind.